Styrol im Obergeschoss
Nachdem in Zusammenhang mit der Schließung des Obergeschosses unserer Schule wegen erhöhter Styrolwerte sowohl berechtigte Sorgen hinsichtlich der Frage der Belastung von Schülern und Lehrern als auch manche Ungereimtheiten verbreitet sind , wollen wir die zentralen Informationen zu diesem Thema hier noch einmal darstellen.
1. Das neue Obergeschoss der Schule wurde zu Schuljahresbeginn 10/11 vom Schulzweckverband für die Nutzung durch die Schule freigegeben und ging im September 2011 in den Betrieb. Darin untergebracht waren alle sechs elften Klassen und auch einzelne wechselnde Kurse aus der Q 12 und der K 13. Auch der Schulleiter unterrichtete in diesen Räumen. Eine Luftraumessung wurde vor Inbetriebnahme nicht durchgeführt.
2. Von Beginn an war im Obergeschoss eine gewisse Geruchsbelästigung festzustellen. Diese wurde auch mehrfach an das verantwortliche Architekturbüro und auch den Zweckverband gemeldet, die diese auch bei Besuchen selbst mehr oder weniger stark feststellen konnten. Die von dem Bauleiter des verantwortlichen Architekten und diesem dazu immer wieder formulierte Rückmeldung war, dass es sich um den üblichen Neubaugeruch handle, der mit dem Lüften automatisch verschwinde.
3. Gesundheitliche Beeinträchtigungen mögen schon damals bei einzelnen Schülern vorhanden gewesen sein, wurden aber vermutlich nicht mit dem Neubau in Verbindung gebracht. Daher gab es keine Meldung über gesundheitliche Probleme bedingt durch den Neubau an die Schulleitung. Erst Anfang Februar wurde der Fall einer heftigen Allergiereaktion einer Schülerin zu Schulbeginn dem Schulleiter ohne Namensnennung gemeldet. Am gleichen Tag wurde der Zweckverband vom Schulleiter aufgefordert, angesichts der möglichen gesundheitlichen Problematik eine Messung der Raumluft durchzuführen.
4. Die Messung der Raumluft wurde von einem Schadstoffgutachter durchgeführt, dessen Ergebnisse am 28.3. vorlagen. Die Räume des Obergeschosses wurden bereits am 29.3. gesperrt und die Gesamtsituation zusammen mit dem Schadstoffgutachter am 29.3. besprochen. In der Empfehlung des Schadstoffgutachters hieß es, dass die Werte für Styrol in den beiden gemessenen Räumen hoch sind. Die Nutzung der Räume sollte vermieden oder stark eingeschränkt werden. Im Falle der Nutzung sind vorgehend und begleitend Lüftungsmaßnahmen durchzuführen.
5. Am 29.3. nahm der Schulleiter zunächst telefonisch und schließlich auch schriftlich per Mail mit dem Gesundheitsamt auf und legte diesem das Schadstoffgutachten vor. Die Mail hatte folgenden Inhalt: "in der Anlage erhalten Sie das Gutachten mit der erhöhten Styrolbelastung in dem im Sept. 2010 in Betrieb gegangenen Obergeschoss am Gymnasium Ottobrunn. Die Nutzung des Obergeschosses ist aufgrund des Gutachtens seit heute eingestellt. Für die Information insbesondere vor dem Hintergrund möglicher gesundheitlicher Schäden und notwendiger ärztlicher Untersuchungen bitte ich um möglichst schnelle Rückmeldung." Die Mail wurde am gleichen Tag mit folgendem Inhalt vom Gesundheitsamt beantwortet: "Anhand der hier vorliegenden Werte kann nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand eine akute Gesundheitsgefahr nicht verifiziert werden. Selbstverständlich bleibt es allen betroffenen Personen unbenommen bei etwaigen Beschwerden einen Arzt zu konsultieren. Unter dem Gesichtspunkt der Gesundheitsvorsorge, die auch gesundheitlichen Belangen empfindlicher Personen in besonderem Maße Rechnung tragen soll, sind bei den bestehenden Gegebenheiten Maßnahmen der Schadstoffminderung / Nutzungsbeschränkung in den Räumen erforderlich." Auch wenn hier kein Nutzungsverbot ausgesprochen wurde, blieb die Schulleitung bei der Maßnahme, die Räume geschlossen zu halten.
6. Die Gutachten selbst und die dort enthaltenen Werte wurden vom Zweckverband in Auftrag gegeben, der somit allein das Verfügungsrecht über die Gutachten hat. Der Zweckverband hat zur Klärung der Gesamtsituation weitere Gutachten in Auftrag gegeben. Der Schulleiter wurde vom Gesundheitsamt zweimal mündlich aufgefordert, keinerlei Werte weiterzugeben, da diese von Nichtexperten nicht zutreffend eingeordnet werden können.
7. Die Schulleitung hat den Zweckverband darum gebeten, alle Messergebnisse dem Gesundheitsamt zur Verfügung zu stellen.
8. Im Sinne der Stellungnahme des Gesundheitsamtes wurden die Schüler der betroffenen 11. Klassen am 30.3. vom Schulleiter und die Eltern einen Tag später mit der Monatsinfo am 31.3. informiert. Alle weiteren Monatsinfos der Schule waren ebenfalls diesem Thema gewidmet. Unterschiedliche Informationskenntnisse wurden insbesondere dadurch verursacht, dass manche Eltern zwar Zeitungsartikel zu dem Thema lasen, die entsprechende Information der Schule durch die Monatsinfo nicht kannten.
9. In einer Besprechung mit dem Zweckverbandsvorsitzenden Herrn Loderer am 18.7. sagte dieser den dort anwesenden Eltern folgendes zu: Die Gutachten zur Styrolbelastung können von den Eltern beim Zweckverband eingesehen werden. der Zweckverband bemüht sich darum, ggf. ein Gutachten zur Styrolbelastung zu Beginn des Bezugs des Obergeschosses in Auftrag zu geben, der Rückbau der belasteten Bereiche in den Räumen erfolgt ausschließlich in den Sommerferien.
10. Die Nutzung des Obergeschosses ist voraussichtlich bis zu den Herbstferien nicht möglich. Das Obergeschoss wird erst nach einer Luftmessung, die unbedenkliche Werte zeigt, genutzt. Die Ursache für die hohen Styrolwerte ist eindeutlig noch nicht geklärt, verantwortlich ist eine Folie mit Styrol, die zur Abdichtung verwendet wurde.
11. Die Ergebnisse der Raumluftmessung sind mittlerweile vom Zweckverband auf seiner Homepage veröffentlicht worden.

