Schulbesuch im Ausland
Lt. Schulordnung besteht die Möglichkeit, sich bis zur Dauer eines Schuljahres für den Besuch einer Schule im Ausland beurlauben zu lassen. In der Regel wird dies von Schülern der 11.Jahrgangsstufe des G9 beantragt, die die JgSt. 11 (ganz oder teilweise) an einer ausländischen Schule verbringen wollen. Analog dazu von Schülern der 9.Jahrgangsstufe des G8 , die die JgSt. 10 ...
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