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schriftliche Entschuldigung (Krankheit)
Auch bei telefonischer Entschuldigung ist eine schriftliche Entschuldigung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen (vgl. § 37 GSO). Sie können hierfür diese hier abgelegten Vordrucke verwenden. Bei Erkrankungen von mehr als drei Unterrichtstagen ist bei Wiederbesuch der Schule eine Entschuldigung für die gesamte Dauer der Krankheit vorzulegen. (Siehe im Detail: >allgemeine Informationen >Regularien)
Antrag auf Befreiung
In bestimmten Ausnahmefällen, wird es nötig sein, dass Ihr Kind vom Besuch des Unterrichts stundenweise oder den ganzen Tag befreit werden muss. Dies betrifft z.B. nicht auf die unterrichtsfreie Zeit verschiebbare Arzttermine, Vorstellungstermine, ... Hier muss rechtzeitig - am einfachsten mit dem hier verfügbaren Formular - die Befreiung beantragt werden. WICHTIG: Für längerfristige Beurlaubungen(!) bedarf es eines gesonderten formlosen Antrages an die Schulleitung. Für den Antritt einer Ferienreise vor Ferienbeginn ist grundsätzlich keine Beurlaubung möglich. (Siehe auch >allgemeine Informationen >Regularien) Warum das so ist: Lesen Sie dazu die SZ Gewissensfrage: http://sz-magazin.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/29777
Bestätigung über "verlorene" Schulaufgabe. Stegreifaufgaben ...
Ihr Kind ist verpflichtet, Schulaufgaben und andere korrigierte Arbeiten innerhalb einer Woche dem Lehrer zurückzugeben. Da es allerdings immer wieder vorkommt, dass Arbeiten "verloren" gehen, müssen Sie dies als Erziehungsberechtigter der Schule gegenüber mit dem hier verfügbaren Formblatt bestätigen.
Einverständniserklärung Mittagspause
Damit dokumentieren Sie gegenüber der Schule, dass Sie Ihrem Kind gestatten, während der Mittagspause das Schulgelände zu verlassen. (Siehe entsprechende Hinweise in den Monatsinfos 09 und 11/08)

