Antrag auf Befreiung
In bestimmten Ausnahmefällen, wird es nötig sein, dass Ihr Kind vom Besuch des Unterrichts stundenweise oder den ganzen Tag befreit werden muss. Dies betrifft z.B. nicht auf die unterrichtsfreie Zeit verschiebbare Arzttermine, Vorstellungstermine, ... Hier muss rechtzeitig - am einfachsten mit dem hier verfügbaren Formular - die Befreiung beantragt werden. WICHTIG: Für längerfristige Beurlaubungen(!) bedarf es eines gesonderten formlosen Antrages an die Schulleitung. Für den Antritt einer Ferienreise vor Ferienbeginn ist grundsätzlich keine Beurlaubung möglich. (Siehe auch >allgemeine Informationen >Regularien) Warum das so ist: Lesen Sie dazu die SZ Gewissensfrage: http://sz-magazin.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/29777
ANTRAG_BEFREIUNG.pdf
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